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Wo liegen die Unterschiede von Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), EG- bzw. ECE- Genehmigung, TÜV-Teilegutachten (TGA) und Einzeleintragung?

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Spoiler, Fahrwerke, Felgen, Tönungsfolien, Lenkräder und nicht zuletzt Bremsen – auf dem Zubehörmarkt wird eine Fülle von Tuningteilen angeboten, die es jedem Autofahrer ermöglichen, sein Fahrzeug gemäß seinen ganz persönlichen Vorstellungen zu verändern. Allerdings sind zahlreiche dieser Tuningteile sicherheitsrelevant, weshalb der Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) spezielle Nachweise über die Unbedenklichkeit der verbauten Komponenten festgelegt hat. Diese Nachweise fallen je nach Art der Umbauten verschieden aus.

Nachweis: Wo liegen die Unterschiede?

Am bekanntesten ist sicherlich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die bei Zubehörteilen mitgeliefert wird, die über vergleichbare  Eigenschaften wie die serienmäßig verbauten Komponenten verfügen. Nach dem Einbau des Zubehörteils muss die ABE im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

Die EG- bzw. ECE-Genehmigung entspricht in ihrem Charakter der ABE, ist jedoch in ganz Europa gültig. Eine TÜV-Vorführung oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist auch hier nicht notwendig. Die wichtigste ECE-Genehmigung für Bremsbeläge ist die Freigabe nach ECE R 90. Alles Wichtige über diesen Produktstandard erfahren Sie hier.

Zur Genehmigung von Tuning-Teilen sind TÜV-Teilegutachten sehr verbreitet. Das TÜV-Teilegutachten beschreibt erstens den korrekten Einbau der Komponente, darüber hinaus einzuhaltende Auflagen und Anweisungen des Herstellers. Bei Komponenten mit einem TÜV-Teilegutachten ist die Vorführung beim TÜV zwingend notwendig, damit der korrekte Einbau der Komponente bzw. die vorgenommene Änderung überprüft und eingetragen werden kann.

Wurden eigenmächtig Änderungen am Fahrzeug vorgenommen oder Teile verbaut, für die es keine der oben aufgeführten Bescheinigungen gibt, dann muss der Weg einer Einzelabnahme gegangen werden. Die dazu notwendige, umfangreiche Prüfung solcher Umbauten beim TÜV ist in der Regel langwierig und kostenintensiv.

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Tarox: Sportbremsanlagen mit Zulassung

Als Fachanbieter für Bremstechnik bietet Ihnen AT-RS die gesamte Produktpalette des italienischen Premium-Bremsenherstellers TAROX. Vielfach sind Bremsscheiben sogar schon mit ABE verfügbar und für viele dieser hochwertigen Bremsanlagen liefern wir das TÜV-Teilegutachten gleich mit. Schauen Sie direkt nach, ob auch für Ihr Fahrzeug bereits entsprechende Teile verfügbar sind:

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Bremsanlagen von TAROX sind bekanntermaßen nicht nur ungewöhnlich leistungsstark, sie sind auch ungewöhnlich gut verarbeitet. Damit sind die eloxierten TAROX-Mehrkolbensättel die richtige Wahl für die Rennstrecke – aber auch für Showcars sind die das passende Mittel zum Zweck. Natürlich stehen mehrere attraktive Farben zur Auswahl, um die Bremssättel auf den Farbton des Fahrzeugs abstimmen zu können.

Doch TAROX und AT-RS bieten noch mehr, denn: Sollte Ihr Fahrzeug nicht in der Liste der geprüften Bremsanlagen aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit einer individuellen Bremskomponentenprüfung zur Erstellung eines TÜV-Teilegutachtens. Dies ist kostenpflichtig für einzelne TAROX-Bremsanlagen möglich.

Tarox Bremssättel
Tarox Bremssättel

Noch interessanter wird es, wenn sich mindestens fünf Interessenten mit Kaufabsicht oder Bestellung pro Fahrzeug/Modellreihe für eine bislang nicht geprüfte TAROX-Bremsanlage entscheiden. Dann testet und zertifiziert AT-RS diese Bremsanlage – und zwar völlig kostenlos. Damit ist das bei AT-RS erhältliche TAROX-Angebot gerade für Clubs interessant, denn es lässt sich damit selbst eine kleine Gruppe von Fahrzeugen zu überschaubaren Kosten mit einer Premium-Bremse ausrüsten.

Nun aber sind Sie dran! Scheuen Sie sich nicht, unser Fachpersonal telefonisch nach den individuellen Möglichkeiten für Ihr Fahrzeug zu fragen. Das ist unser Job – und den machen wir gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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