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Technik

Abstandsregelsysteme – wenn die Technik fährt

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Neues Sicherheitssystem von Volvo

Ungeachtet der eigenartigen Werbekampagne, mit der das Volvo-Marketing per umgestoßenem Wasserglas im Herbst 2010 versucht, Kunden für den neuen Volvo S60 zu gewinnen, verfügt das neue Modell über ein neues Sicherheitssystem, das sich anzusehen lohnt. Denn selbstverständlich ist der neue Volvo S60 noch ein Stück sicherer geworden als sein Vorgänger, zugleich soll er als Aushängeschild der technischen Kompetenz des schwedischen Automobilherstellers fungieren.

Neben den gängigen Sicherheitssystemen zur Unfallvermeidung und zum Insassenschutz kann der neue S60 tatsächlich auf eine Weltneuheit verweisen: die Fußgängererkennung mit automatischer Vollbremsung. Dieses Sicherheitssystem erkennt über ein integriertes Radar- und Kamerasystem Fußgänger, die die Straße betreten. Der Fahrer wird dann augenblicklich gewarnt. Sobald eine Kollision droht und er nicht reagiert, wird eigenständig eine Vollbremsung eingeleitet. Auf diese Weise kann das System bis zu einer Geschwindigkeit von 35 km/h Kollisionen mit Fußgängern verhindern. Mit diesem Artikel möchte AT-RS dem interessierten Laien einen kurzen Überblick über die gängigen Abstandsregelsysteme und deren Funktion vermitteln.

 

Abstandsregelsysteme

Die Auswertung einer Analyse von Mercedes-Benz auf Basis repräsentativer Daten aus der Unfallforschung macht die Sinnhaftigkeit moderner Abstandsregelsysteme offensichtlich. So berichtet die Studie, dass sich pro Jahr in Deutschland über 50.000 schwere Auffahrkollisionen ereignen, bei denen rund 5.700 Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Die Studie kommt weiter zu dem Schluss, dass sich alleine in Deutschland mithilfe dieser Technologie durchschnittlich ein Fünftel aller Auffahrkollisionen verhindern lassen. Auf Autobahnen, so die Studie weiter, lasse sich die Unfallquote sogar um rund 36 Prozent verringern. Glücklicherweis sind per Radar gesteuerte Abstandsregelsysteme keine technische Neuigkeit mehr, denn zahlreiche Fahrzeuge – längst auch unterhalb des Premiumsegments – verfügen mittlerweile über diese Sicherheitsausstattung zur Verhinderung von Auffahrunfällen.

Abstandsregelsysteme

Und das funktioniert so: Das Abstandsregelsystem erfasst per Radarstrahl die Position und die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs, die es mit der eigenen Fahrzeug fahrenden Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Relation setzt. Entsprechend dieser gewonnenen Daten initiiert das in das elektronische Fahrzeugmanagement integrierte Abstandsregelsystem einen Motor- und Bremseingriff, um eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug zu vermeiden. Konkret: Das Abstandsregelsystem bremst automatisch, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug die Geschwindigkeit verringert beziehungsweise stoppt und dadurch ein Auffahrunfall droht. Das Abstandsregelsystem greift aber auch ein, wenn der Fahrer zu schnell auf ein stehendes Hindernis zusteuert.

Manche der neueren Modelle der Premiumklasse verfügen über eine Stau-Assistent-Funktion, die sich per Tastendruck aktivieren lässt. Dabei wählt der Fahrer die gewünschte Geschwindigkeit und den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die notwendigen Daten erhält das Abstandsregelsystem von dem Radarsensor in der Fahrzeugfront, darüber hinaus durch eine hochauflösende, zwischen Innenspiegel und Frontscheibe befestigte Nahbereichskamera. Entsprechend den Einstellungen des Fahrers ist das aktive Geschwindigkeits- und Abstandsregelsystem in der Lage, während der Stop-and-Go-Phase eines Staus selbsttätig zu bremsen und zu beschleunigen. Der gewünschte Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wird durch das System eingehalten.

 

Bremsassistent Pro von Volvo

Kameragestützt: Bremsassistent Pro von Volvo

Volvo geht nun beim neuen S60 erstmals einen Schritt weiter. Nach fünf Jahren Entwicklungsarbeit bietet Volvo als weltweit einziger Hersteller ein Sicherheitssystem an, das gezielt dahingehend entwickelt wurde, Kollisionen mit Fußgängern zu verhindern. Beim Bremsassistent Pro haben die Ingenieure das Abstandsregelsystem mit einer Fußgänger-Erkennung verknüpft, die bei Gefahr automatisch eine Vollbremsung einleitet. Das radar- und ebenfalls kameragestützte System kann Fußgänger erkennen, die vor dem Fahrzeug die Straße betreten, und die Bremse aktivieren, falls der Fahrer nicht rechtzeitig reagiert. Ab einer Geschwindigkeit von 4 km/h warnt es den Fahrer, wenn er zu nah auf ein Fahrzeug auffährt oder sich Fußgänger vor dem Fahrzeug befinden.

Zum weiterentwickelten Sicherheitssystem gehört eine Radareinheit, die in den Frontgrill integriert ist, eine Kamera auf Höhe des Rückspiegels sowie eine zentrale Kontrolleinheit. Aufgabe des Radars ist die Erkennung aller Objekte vor dem Fahrzeug sowie die Messung des Abstands zu ihnen. Die Kamera hingegen ermittelt, um welche Art von Objekt es sich handelt. Durch die hohe Bildauflösung der Kamera können die Bewegungsmuster von Fußgängern ab einer Größe von 80 Zentimetern aufwärts erkannt werden. Damit berücksichtigt das neue Sicherheitssystem gerade auch Kinder. Die Fußgänger-Erkennung mit automatischer Vollbremsung kann Kollisionen bis zu einem Tempo von 35 km/h verhindern.

 

Abstandsregelung - weiterentwickeltes Sicherheitssystem mit Radareinheit

Abstandsregelung - weiterentwickeltes Sicherheitssystem mit Radareinheit

Rechtliche Absicherung fehlt

Wie sieht die Zukunft aus? Die Antwort im Herbst 2010 ist zwar klar, aber nicht minder verblüffend: Technisch lassen sich diese Systeme weiter ausbauen, wobei sie dem Fahrer immer mehr Verantwortung abnehmen. Fernziel für das Jahr 2020 ist das völlig selbstfahrende Auto. Doch schon heute stoßen diese Systeme an rechtliche Grenzen. Tatsache ist, dass vollautomatisches Fahren mit einer Geschwindigkeit von über 10 km/h vom Gesetzgeber verboten ist, darunter gilt für Parkassistenten eine Ausnahmeregelung.

Demgemäß stehen bei den Premiumherstellern bereits weiterentwickelte Sicherheitssysteme wie der selbstlenkende Staufolgeassistent von der rein technischen Seite zum Einsatz parat – doch es fehlt der juristische Rahmen, um diese Systeme einsetzen zu dürfen. Pointiert ausgedrückt: Wenn das Auto selbst bremst, selbst Gas gibt, darüber hinaus vielleicht noch selbst lenkt, und es passiert ein Unfall – wer ist dann eigentlich schuld? Muss dann eventuell das Auto ins Gefängnis?

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